Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Künzell sind die Straßen, Gehwege und Parkflächen, die an das Grundstück angrenzen, zu reinigen. Die Flächen sind bis zur Mitte der Straße zu reinigen. Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzung) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag zu reinigen.
Eine regelmäßige Straßenreinigung hat nicht nur einen rein optischen Zweck, sondern dient in erster Linie zur Sicherheit. Oberirdisch müssen die zur Entwässerung dienenden Einrichtungen auf der Straße von allem Schmutz, Laub, Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenstände freigehalten werden. Die Straßenverschmutzungen dürfen nicht in die Straßensinkkästen gekehrt werden, sondern müssen über die schwarze Tonne entsorgt werden.
Die vollständige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Künzell kann unter www.kuenzell.de/pdf/23998/70.1_Strassenreinigungssatzung heruntergeladen werden.
