„Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, die aktuelle Beschilderung im Sinne der folgenden Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls zu optimieren“, schreibt die Gemeinde und führt aus:
„Sichtbarkeit ist Pflicht: Die Hausnummer muss so angebracht sein, dass sie ohne jede Mühe jederzeit von der Straße aus lesbar ist. Achten Sie darauf, dass Schilder nicht durch Pflanzen oder Vorbauten verdeckt werden.
Der richtige Standort: In der Regel ist die Nummer an der Straßenseite des Hauses oder direkt am Grundstückszugang zum Beispiel an der Einfriedung anzubringen.
Zustand der Schilder: Die Hausnummer ist stets in einem gut lesbaren Zustand zu erhalten.
Verantwortlichkeit: Die Verpflichtung zur Anbringung sowie die damit verbundenen Kosten liegen beim jeweiligen Grundstückseigentümer.“
