Folgende Vereine aus der Region Fulda haben einen Antrag auf freiwilligen Abstieg nach §69 Spielordnung gestellt:
Kreis | Mannschaft | Von | Nach |
FD | FSG Dipperz/Dirlos II | KLA | KLB |
FD | SG Ehrenberg II | KLA | KLB |
FD | TSV Langenbieber 1922 e.V. | KLA | KLB |
SLÜ | SG Oberkalbach (Bildung SG ab 26/27 mit Mittelkalbach) | KLA | KLB |
SLÜ | SG Jossatal II | KLB | KLC |
Darüber hinaus liegen weitere Anträge auf Kreisebene vor, die durch die zuständigen Kreisfußballausschüsse entschieden werden. Auskünfte zu diesen Anträgen auf Kreisebene erteilen die jeweiligen Kreisfußballwarte.
Wenn der Antrag auf freiwilligen Abstieg bis zum 15. Mai des aktuellen Spieljahres gestellt wird, werden die Mannschaften am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet und ermöglichen damit einer anderen Mannschaft den Klassenerhalt. In diesem Fall ist die freiwillig abgestiegene Mannschaft mindestens eine Spielklasse tiefer einzustufen.
Erklärung keine Mannschaftsmeldung nach §32 Spielordnung
Bedauerlicherweise entschließen sich auch Vereine dazu, zur neuen Spielserie keine Mannschaft erneut zu melden. Auch diese Mannschaften werden am Saisonende an das Tabellenende gesetzt und sind erster Absteiger. Sie werden auf die definierten Absteiger in dieser Klasse angerechnet und ermöglichen so einer anderen Mannschaft den Klassenerhalt. Aus dem Kreis Schlüchtern hat hier die SG Bad Soden erklärt, keine dritte Mannschaft für die neue Saison in der C-Liga mehr zu melden.
SG-Auflösungen in Schlüchtern
Schlüchterns Kreisfußballwart Dietmar Pfeiffer erklärt außerdem, dass bei ihm auch mehrere Auflösungen von Spielgemeinschaften eingegangen sind: Die SG Rückers/MIttelkalbach II, die SG Sinngrund I und II sowie Gundhelm/HUtten I, II und III. Der FV Viktoria Altengronau, aktuell noch Teil der SG Sinngrund, tritt künftig wieder eigenständig an.
