Die Künzeller Vereine wurden bereits aufgefordert, ihre erfolgreichen Mitglieder an die Gemeinde zu melden. Doch auch Sportlerinnen und Sportler, die keinem Verein innerhalb der Gemeinde Künzell angehören, können geehrt werden, wenn sie folgende Richtlinien erfüllen: Aufstieg in eine nächsthöhere Klasse, errungene Siege auf Kreisebene und Platzierungen auf Bezirks- (erster und zweiter Platz), Landes- und Bundesebene, sowie höherklassige Erfolge im Zeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026. Da die Gemeinde von diesem Kreis der Sportlerinnen und Sportler nicht automatisch Kenntnis erhält, ist sie auf Unterstützung angewiesen: „Sollten Sie Sportlerinnen und Sportler kennen, die die oben genannten Ehrungsrichtlinien erfüllen, bitten wir um Mitteilung von Name, Anschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls zugehörigem Verein sowie Nachweis über die entsprechende Platzierung per E-Mail an a.hoerl@kuenzell.de bis spätestens 16. August 2026.“
