Dies ist über die Homepage der Gemeinde unter www.kuenzell.de möglich. Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte SSL-Verbindung. Die Anträge werden umgehend bearbeitet und die Wahlunterlagen über den Postweg versendet. Zur Teilnahme an den Wahlen müssen Bürgerinnen und Bürger im Wählerverzeichnis der Gemeinde Künzell eingetragen sein. Darüber werden sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung bis spätestens 22. Februar informiert.
Ansonsten ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen in Textform (auch per Mail über wahlamt@kuenzell.de) möglich – bitte immer unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und evtl. abweichender Versandanschrift. „Bitte beachten Sie, dass eine telefonische Antragstellung gesetzlich nicht zulässig ist“, informiert die Gemeinde Künzell.
Die orangefarbenen Wahlbriefe werden durch die Deutsche Post AG für die Wähler/-innen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos an die Gemeinde geliefert. Sie müssen bis spätestens Sonntag, 15. März 2026, 18 Uhr, im Rathaus Künzell eingegangen sein, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger gerne an das Wahlamt der Gemeinde Künzell unter der Telefonnummer 0661/390-32 wenden.
