Lokales 18.08.2026

„Dumme Aktion“: Zehn Monate Freiheitsstrafe nach Waffengebrauch

Fulda/Künzell (st) – Wegen des Abfeuerns einer Schusswaffe unter Alkoholeinfluss in der Nähe des Gemeindezentrums in Künzell hat das Amtsgericht am Dienstag einen heute 23-Jährigen zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte feuerte laut Anklage bei einer Faschingsveranstaltung auf dem Vorplatz des Gemeindezentrums im März 2025 mehrere Schüsse ab. Verletzt wurde dabei glücklicherweise niemand.

Foto: Stephanie Trapp

In der Anklage hieß es, dass der damals 22-Jährige im vergangenen Jahr in der Nacht zum 1. März eine Schusswaffe abgefeuert hatte. Wo er die Waffe her hatte, wollte der Mann nicht verraten. Zunächst feuerte er einmal ab – das hatte ein Hausmeister gesehen und daraufhin einen Security-Mitarbeiter vor Ort alarmiert. Beim versuchten Abnehmen der Schusswaffe durch den Security-Mitarbeiter habe sich ein weiterer Schuss gelöst und traf eine Stahltür im Kellerbereich des Gemeindezentrums. Bei der Tat sei der Angeklagte stark alkoholisiert gewesen, ein späterer Bluttest habe einen Wert von 1,6 Promille ergeben, wie Strafrichter Ulrich Jahn mitteilte. Verletzt wurde dabei niemand. Daraufhin wurde die Polizei alarmiert und konnte die Waffe sicherstellen. Dabei stellte sich heraus, dass die Waffe keine Waffennummer hatte und diese augenscheinlich nachträglich entfernt worden sei.

Von der Spurensicherung seien zwei Hülsen und eine Patrone gefunden worden. Was durch einen Zeugen der Polizei bestätigt wurde: Dass zwei davon geschossen wurden und eine weitere wahrscheinlich beim Laden rausgefallen sei. Vor Gericht räumte der Angeklagte ein: „Es war eine sehr dumme Aktion von mir.“ Damals habe er nicht darüber nachgedacht und wollte die Waffe nur seinen Kollegen zeigen.

Der junge Mann sei dem Gericht kein Unbekannter. Er wuchs in Gläserzell auf, hat keinen Schulabschluss und keine Ausbildung. Zuletzt arbeitete er als Quereinsteiger im Gleis- und Tiefbau. „Aktuell habe ich keinen Job und lebe vom Jobcenter“, sagte der 23-Jährige. In seiner Vita stehen bereits mehrere Vorstrafen: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstähle, gefährliche Körperverletzung, Brandstiftung, unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Sachbeschädigung. Er sei schon mehrmals auf Bewährung gewesen und habe schon sechs Monate eine Fußfessel getragen. Außerdem sollte er jeden Tag einen Alkoholtest machen. Seit mehreren Jahren habe er außerdem ein Alkohol- und Drogenproblem, wie der Angeklagte selbst mitteilte.

Nach drei Zeugenaussagen von dem Security-Mitarbeiter sowie zwei Polizeibeamten wurde der 23-Jährige schließlich vom Amtsgericht zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte bekam eine verminderte Schuldfähigkeit angerechnet, weil er zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand. „Das ist ein Ding, was Sie da abgeliefert haben“, kommentierte Jahn. Innerhalb von einer Woche kann der 23-Jährige Berufung einlegen.