Richterin Dr. Bettina Stade erklärte im Namen der sechsten großen Strafkammer in der Urteilsbegründung, dass von den zunächst 14 angenommenen Wohnungseinbrüchen nach der Überprüfung im laufenden Verfahren nur acht nachweislich auch vom Angeklagten begangen wurden. Statt einem Diebesgut in Höhe von 329.000 Euro, wie es noch in der Anklageschrift festgestellt wurde, habe der 28-Jährige lediglich Geldbeträge und Schmuck in einer Höhe von rund 27.000 Euro erbeuten können. Da bei der Festnahme Geld in Höhe von 1250 Euro sichergestellt wurde, belief sich damit die Summe, die der Angeklagte als Gesamtschaden erstatten muss, auf über 25.900 Euro. Ebenso habe er die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Wie die sechste große Strafkammer weiter feststellte, habe der Angeklagte bei der Festnahme nachweislich zuvor Kokain konsumiert. Er habe sich zu den acht Einbrüchen, bei denen zwei nicht vollendet wurden, geständig eingelassen und die Taten zugegeben. Es waren außerdem mehrere Videoaufnahmen sichergestellt worden, in denen der 28-Jährige mit der Beute prahlte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er bei mehreren Taten als Teil einer Bande mit zwei anderen strafrechtlich gesuchten Komplizen zusammengearbeitet habe. Dass der Angeklagte sich in der Hauptverhandlung bei den Geschädigten entschuldigt hatte und eine untergeordnete Stellung in der Bande eingenommen habe, legte ihm das Gericht positiv aus. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten gefordert. Verteidiger Karsten Aßmann hatte kein konkretes Strafmaß in seinem Plädoyer genannt, sich aber für kürzere Haftstrafe ausgesprochen.
