Die kosten- und zeitintensive Ablesung der Zähler durch Fremdpersonal gehört damit der Vergangenheit an und verkürzt die Jahresendabrechnung erheblich. Sofern die Zählerstände des Hauptzählers für die Abrechnung von Mietobjekten verwendet werden und größere Differenzen bei der Nebenkostenabrechnung vermieden werden möchten, empfehlen die Zweckverbände den Abgleich mit den privaten Nebenzählern zum oben genannten Ablesezeitpunkt vorzunehmen. Für Rückfragen zu Abrechnungen und Tarifen steht Frau Schreiner (0661 390-27) gerne zur Verfügung.
