Lokales 27.08.2025

Drei Jahre Haft für 24-Jährigen - Drogenübergabe in Künzell

Fulda (jk) – Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wurde am Dienstagnachmittag ein 24-Jähriger aus Fulda am Amtsgericht Fulda verurteilt. Er wurde wegen des Besitzes von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in der Tateinheit zur Beihilfe zum Handelbetreiben von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge schuldig gesprochen. Beamten hatten im Herbst vergangenen Jahres eine Übergabe in Künzell beobachtet.

Fotos: Justin Klenner.

„Es hat eine Tat stattgefunden“, sagte Richter Dr. Szymon Mazur in seiner Urteilsverkündung. Bei einer Observierung am 16. Oktober 2024 waren der Angeklagte mit einer Frau, die als Kurierfahrerin identifiziert werden konnte, vor dem Gemeindezentrum in Künzell gesichtet worden. Bei dem Treffen am jenem Abend habe der 24-Jährige eine schwarze Sporttasche und den Ort anschließend zu Fuß verlassen. In der Sporttasche sollen sich fünf Kilogramm Kokain befunden haben. In mehreren polizeilichen Vernehmungen habe die Frau, die dem Angeklagten die Tasche überreichte, erklärt, dass sie nicht mehr über den Inhalt sowie das genaue Gewicht Bescheid wisse. Sie mutmaßte aber stark, dass es sich um Kokainpäckchen mit einem Gewicht von bis zu sechs Kilogramm gehandelt habe. „Sie hat nicht in die Tasche geschaut, obwohl es ihr Befohlen wurde“, betonte Strafverteidiger Hans J. Hauschild, immer wieder. Für ihn erkläre es sich daher nicht, dass der Angeklagte für eine Aussage, in der nur Mutmaßungen angestellt wurden, verurteilt werden soll, besonders da die Tasche mit dem Inhalt nie habe aufgefunden werden können. „Es gibt keine Beweise. Die Zeugin sagt bloß, dass es sich immer um Kokain gehandelt habe. Hat aber nicht in die Tasche geschaut“, hob er in seinem Plädoyer hervor.

Die Staatsanwaltschaft hatte keinen Zweifel, dass es sich beim Inhalt der Tasche um Kokain gehandelt habe. Nicht nur die Zeugenaussagen zweier Polizeibeamten würden dies bestätigen, auch die Umschreibungen, wie beispielsweise „weiße Socken“ sei für die Staatsanwaltschaft ein klares Indiz für Kokain. „Weiß wie Kokain“, sagte der Staatsanwalt. Zudem gehe aus mehreren Ermittlungsverfahren hervor, dass es sich bei der Übergabe nur um Kokain gehandelt haben könne. Sowohl der Angeklagte als auch die Frau seien Teil der Bande gewesen, zu der auch die am Montag am Landgericht zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe verurteilte 21-Jährige als „Logistikerin“ gehört habe.  Im Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Verteidiger Hauschild plädierte auf eine Strafe von eineinhalb Jahren auszusetzen zur Bewährung, sollte die Strafkammer davon ausgehen das es sich bei den Betäubungsmitteln tatsächlich um Kokain gehandelt habe, auf eine Strafe von zweieinhalb Jahren.

Richter Mazur verurteilt den 24-Jährigen schließlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen des Besitzes von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handelbetreiben mit Betäubungsmitteln. Zugunsten des Angeklagten wertete der Richter, dass keine wesentlichen Vorstrafen vorlägen und er das Kokain nicht für den Eigenvertrieb benutzt, sondern weitergeleitet habe. Zudem sei der 24-Jährige eher ein „Bote“ gewesen und daher eher weit unten in der Nahrungskette der Bande angesiedelt gewesen. Auf der anderen Seite hielt Mazur dem Angeklagten vor, dass er sich bewusst gewesen sei, dass es sich um Betäubungsmittel in nicht geringer Menge handle. Nach der Urteilsverkündung umarmten Freunde und Familie, die den Prozess im Zuschauerraum verfolgt hatten, den Angeklagten, der bereits seit einigen Monaten in Untersuchungshaft saß.

 

Polizisten sagen als Zeugen aus

Als Zeugin befragt, wurde eine 39-jährige Kriminalhauptkommissarin. Sie hatte im Zuge des Ermittlungsverfahrens die diversen Berichte und Protokolle der verschiedenen Beteiligten zusammengefasst, konnte aber insgesamt wenige Angaben zur Tat selbst machen. Sie berichtete, dass es am 16. Oktober zuvor zu einem Treffen der am Landgericht verurteilten 21-Jährigen und der Kurierfahrerin am Haselsee in Hünfeld gekommen sei. Dort habe die Fahrerin die Sporttasche entgegengenommen und sei damit nach Künzell gefahren, um sie dem Angeklagten zu übergeben. Entnommen worden sei die Tasche mit den Betäubungsmitteln aus dem „Bunker“ im Haus des 40-jährigen Stiefbruders der 21-Jährigen, der am Montag ebenfalls vom Landgericht verurteilt worden war – bei ihm war es eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dies sei aus der Telefonüberwachung hervorgegangen. Bestätigt wurde dies vom zweiten Zeugen, einem 42-jährigen Hauptkommissar, der die Ermittlungen geleitet hatte. Der Beamte legte dar, wie im Ermittlungsverfahren eine Spur die Polizei von Frankfurt nach Fulda geführt habe.

 

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